- Schwerstbeschädigte
- Schwerst|be|schä|dig|te, der und die; -n, -n
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Schwerstbeschädigte — Nach § 27e BVG gelten als schwerstbeschädigt Kriegsblinde, Ohnhänder, bestimmte Querschnittsgelähmte und Hirnbeschädigte sowie weitere von schwersten Gesundheitsstörungen betroffene Menschen, die zum Personenkreis des § 1 BVG gehören. Sie… … Lexikon der Economics
Mützelfeldtwerft — Schwimmdock mit dem Schlepperneubau Uranus (2008 … Deutsch Wikipedia